Ing. Brix-Bau GmbH
Baumeister im Bezirk Baden
Leobersdorferstraße 18,
25252 Günselsdorf

brix-massivbau@aon.at

+43 0650 350 650 8

Wozu ist ein Baumeister berechtigt?

Ein Baumeister ist berechtigt:

  • Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu planen und zu berechnen.
  • Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu leiten und die Bauaufsicht durchzuführen (§ 99 Abs 1 Z 2 GewO neu).
  • Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten auszuführen sowie abzubrechen.
  • Gerüste aufzustellen, für die statische Kenntnisse erforderlich sind.
  • Bauprojekte zu entwickeln, zu leiten, zu steuern und zu managen.
  • Die Bauführung zu übernehmen.
  • Den Auftraggeber im Rahmen der Gewerbeberechtigung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden etc.) zu vertreten.
  • Gewisse Arbeiten anderer Gewerbe (Trockenausbautätigkeiten, Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungstätigkeiten etc.) im Rahmen seiner Bauführung selbst auszuführen (siehe § 99 Abs 2 GewO).

Neben diesen (ausdrücklich) angeführten Tätigkeiten berechtigt das Baumeistergewerbe unter anderem auch zu(r):

  • Durchführung von Tiefbohrungen.
  • Sachverständigentätigkeiten.
  • Übernahme von Gesamtaufträgen als Generalunternehmer (der Baumeister muss sich bei den nicht von seinem Berechtigungsumfang erfassten Tätigkeiten für die Ausführung befugter Gewerbetreibende bedienen.).
  • Ausführung von Arbeiten anderer Gewerbe in geringem Umfang, soweit sie mit der Ausführung eigener Arbeiten in unmittelbaren Zusammenhang stehen.
  • Ausstellung von Energieausweisen.